Von der Erwerbsarbeits- zur Tätigkeitsgesellschaft
1. Wir leben noch im Zeitalter der ausschließlichen Orientierung an der „Erwerbsarbeit“ (ein Konzept, das noch aus der Industrialisierungsphase unserer Gesellschaft stammt); heute müssten wir hingegen alle Tätigkeiten die dem Gemeinwohl dienen( erziehen, pflegen, bilden, ehrenamtliche Funktionen) als der Erwerbsarbeit gleichwertig anerkennen.
Von der Erwerbsarbeits- zur Tätigkeitsgesellschaft. Anerkennung aller dem Gemeinwohl dienenden Tätigkeiten als gleichwertig (auch in der Bezahlung) zur Erwerbsarbeit, z.B. Erziehung, Pflege, Ehrenamt, Bildung.
Der Begriff der Arbeit muss neu definiert werden und - darauf aufbauend - neue Tätigkeitsfelder gesellschaftlich vereinbart werden. Deshalb regten die Kirchen im "Gemeinsamen Wort" von 1997 an, Arbeitsplätze in dem sehr sinnvollen Bereichen der häuslichen Tätigkeiten (Erziehung und Pflege) und den außerhäuslichen, gemeinwohl-orientierten Tätigkeiten (Bildung, Kultur, Sozialkapital) zu schaffen bzw. vorhanden Tätigkeiten als gleichwertig zu Erwerbsarbeit anzuerkennen und zu finanzieren. Diese neuen Formen der Tätigkeit müssen nicht nur anerkannt, sondern auch gesellschaftlich finanziert werden.
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